Auswirkungen beim schenkenden Unternehmer
Geschenke bis 35,- Euro [ab 1.1.2015: 60,- Euro] (netto incl. Bedruckung) sind pro Jahr für einen Kunden oder Geschäftsfreund (auch Angehörige zählen mit) als Betriebsausgabe abziehbar. Geschenke, die den Wert von 35,- EUR [ab 1.1.2015: 60 ,- Euro] für einen Beschenkten übersteigen, einerlei ob der Wert bereits mit einem Geschenk oder durch mehrere kleinere Geschenke erreicht wird, sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dieser Wert muss dann außerhalb der Bilanz dem steuerpflichtigem Gewinn hinzugerechnet werden. Ist der Schenker umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer nicht hinzugerechnet. Dann darf das Geschenk 35,- Euro netto [ab 1.1.2015: 60 Euro] kosten. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern gilt die Grenze von 35,- Euro [ab 1.1.2015: 60 Euro] inkl. Umsatzsteuer. Der Unternehmer muss die Ausgabe für das Geschenk genauestens beschreiben, indem er den Beschenkten namentlich benennt und den Grund für das Geschenk auf der Rechnung vermerkt. Der schenkende Unternehmer übernimmt die pauschale Steuer. Wählt der Unternehmer die Pauschalierung für Geschenke an Geschäftsfreunde, gilt die Wahl für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres getätigten Geschenke. Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, die 35,- Euro [ab 1.1.2015: 60 ,- Euro] im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen, sind als Betriebsausgaben abziehbar. An diesem Sachverhalt ändert auch die Pauschalierung nichts. Die Pauschalsteuer wird auf den Brutto-Wert des Geschenks berechnet. Pauschalsteuer in Höhe von 30% (zuzüglich Soli und Kirchensteuer).
Beispiel
Der Unternehmer verschenkt an seine Geschäftspartner zu Weihnachten je zwei Flaschen Wein. Die beiden Flaschen haben einen Nettowert von 25,- Euro. Damit liegt der Wert des Geschenks für den umsatzsteuerpflichtigen schenkenden Unternehmer unter 35,- Euro und ist damit eine Betriebsausgabe. Entscheidet sich der schenkende Unternehmer für die pauschale Besteuerung, werden der zu versteuernde Betrag und der ans Finanzamt abzuführende Betrag folgendermaßen errechnet. Nettowert: 25,- Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben 29,75 Euro brutto. Die pauschale Steuer beträgt 30 Prozent (29,75 x 30 % = 8,93 Euro), der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent (8,93 x 5,5 % = 0,49 Euro) und die pauschale Kirchensteuer ist mit 8 Prozent (8,93 x 8,0 % = 0,71 Euro) festgeschrieben. Der Steuerbetrag von 10,13 Euro (8,93 EUR + 0,49 EUR + 0,71 EUR) ist ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt selbst dann, wenn der Wert des Geschenks zuzüglich der Pauschalsteuer den Betrag von 35,- EUR überschreitet.
Was muss der Beschenkte beachten?
Die Auswirkung für den Beschenkten ist eher unbekannt. Viele Beschenkte wissen nicht, dass Geschenke unternehmerisch behandelt werden müssen. Erhalten Unternehmer oder Freiberufler ein Geschenk von einem Geschäftspartner, müssen sie den Wert in der Regel als Betriebseinnahme ansehen und in der Buchhaltung erfassen. Dabei ist es unerheblich, ob das Geschenk beruflich oder privat genutzt wird. Der Beschenkte kann nur in ganz engen Grenzen auf die Erfassung als Betriebseinnahme verzichten.
In welchen Fällen ist das Geschenk für den Empfänger steuerfrei?
1. Betragen die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten des Geschenks höchstens 10,- Euro, gilt das Geschenk als Streuartikel oder Werbeartikel. Diese Artikel können Sie unbesorgt unter die Leute bringen. Weder für den Schenkenden noch für den Beschenkten entstehen dadurch steuerliche Auswirkungen. Typische Beispiele für solche Streuartikel sind Kugelschreiber, ein günstiger Frühlingsstrauß, eine Schachtel Pralinen oder eine CD. Die 10,- Euro sind allerdings eine Freigrenze. Das bedeutet für den Unternehmer, kostet der Artikel nur einen Cent mehr, ist das gesamte Geschenk als steuerpflichtig anzusehen, laut BMF Schreiben vom 29. April 2008, IV B 2 – S 2297-b/07/0001 Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG“.
2. Der schenkende Unternehmer hat den Wert des Geschenks bereits pauschal besteuert und dem beschenkten Unternehmer diesen Sachverhalt schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall muss der Beschenkte den Wert des Geschenks nicht erfassen und nicht als Einnahme behandeln. Der beschenkte Unternehmer sollte dieses Schreiben wie eine Rechnung oder einen Geschäftsbrief behandeln und die Aufbewahrungspflicht entsprechend wählen. Die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr dürfen den Betrag von 10.000,- Euro nicht übersteigen.
Wann ist das Geschenk für den beschenkten Unternehmer steuerpflichtig?
Die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten des Geschenks liegen über 10,- Euro und der schenkende Unternehmer hat die pauschale Steuer nicht übernommen. In diesem Fall muss der Unternehmer den gemeinen Wert des Geschenks (gem. § 6 Abs. 4 EStG) als Betriebseinnahme erfassen. Das gilt selbst dann, wenn die Kosten des Geschenks über 35 Euro liegen und der schenkende Unternehmer daher nicht dazu berechtigt ist, die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgabe abzusetzen.
Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter / Arbeitnehmer
Wer seinen Mitarbeitern etwas zukommen lassen möchte muss folgendes berücksichtigen: Für die Steuerfreiheit beim Arbeitnehmer gilt eine Freigrenze von 40 € brutto, die nicht überschritten werden darf. Bereits eine Überschreitung von nur einem Cent führt zum kompletten Erlöschen der Freigrenze und zur Besteuerung des Geschenkes als Arbeitslohn. Außerdem würde dann der gesamte Betrag für den Arbeitnehmer auch sozialabgabenpflichtig. Das heißt, dass für diesen Betrag auch alle anderen Abgaben, wie z. B. Krankenversicherung, Lohnsteuer usw. fällig werden würden und gezahlt werden müssten. Beim Arbeitgeber kann das Geschenk dagegen auch bei Überschreiten der 40 EUR Freigrenze voll als Betriebsausgabe (Personalaufwand) angesetzt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 EStG, R 4. 10 Abs. 2 EStR)
Werbeartikel bis € 10,00
Sind von der Pauschalbesteuerung grundsätzlich ausgenommen
-Wird von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich behandelt bezüglich Aufzeichnungspflicht.
-je niedriger der Rechnungsbetrag je höher die Wahrscheinlichkeit auf Anerkennung ohne
Aufzeichnung
- Bei Ausgaben „kleiner Give-Aways“ auf Großveranstaltungen sollte die Gästeliste aufbewahrt
werden.
Werbeartikel bis € 35,00
Pauschalbesteuerungspflichtig (siehe oben)
-Aufzeichnungspflicht mit Namensliste der Empfänger
- Grenze gilt pro Jahr und pro Person (incl. Angehöriger)
- Buchung einzeln und getrennt erfassen (dürfen nicht vermischt werden)
- Werbegeschenke an Arbeitnehmer extra buchen.
- Empfänger darauf hinweisen, dass er es als Betriebseinnahme erfassen und versteuern müsste.
- Der Schenkende kann Besteuerung übernehmen
- Der Geschenkempfänger ist von der Übernahme der Besteuerung zu unterrichten.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
- Eine Überschreitung der Freigrenze führt zum kompletten Wegfall der Abziehbarkeit der Betriebsausgabe.
Zudem darf dann die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden.